Betriebliche Altersvorsorge
Seit Anfang 2002 haben rentenversicherungs-pflichtige Arbeitnehmer das Recht auf Entgelt-Umwandlung zugunsten einer betrieblichen Altersversorgung (bAV). Daher muss sich praktisch jeder Arbeitgeber aktiv mit diesem Thema auseinandersetzen. Er kann bestimmen, welche Versorgungsform, also welcher Durchführungsweg, für die bAV gewählt wird. Der Arbeitgeber kann auch das betraute Unternehmen, so etwa den Versicherer oder die Pensionskasse, für die Arbeitnehmer vorgeben.
Nutzen Sie unsere Beratungskompetenz für Ihre betriebliche Altersversorgung.
Förderung im Überblick
Pensionsfonds, Pensionskasse, Direktversicherung, Direktzusage und Unterstützungskasse im Überblick. [mehr...]
Leistungsbeispiel
Beitrags- /Leistungsbeispiel für eine baV auf Basis einer Entgeltumwandlung. [mehr...]
Direktversicherung
Wegen ihres geringen Verwaltungsaufwandes ist die Direktversicherung vor allem bei kleineren und mittleren Betrieben geschätzt. [mehr...]
Pensionsfonds
Der Pensionsfonds ist eine rechtlich selbstständige Einrichtung in Form einer Aktiengesellschaft oder eines Vereins auf Gegenseitigkeit. [mehr...]
Unterstützungskasse
Unterstützungskassen sind rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtungen zum Zwecke der Finanzierung der betrieblichen Altersversorgung der Mitarbeiter ihrer Trägerunternehmen (Arbeitgeber). [mehr...]
Direktzusage
Die meisten Großunternehmen in Deutschland nutzen für die betriebliche Altersversorgung ihrer Beschäftigten die Direktzusage. Der Arbeitgeber verpflichtet sich, bei Eintritt des Versorgungsfalles die Leistungen aus dem Unternehmensvermögen unmittelbar zugunsten des Berechtigten zu erbringen. [mehr...]

