3 Schichten Model

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Seit dem 01.01.2005 ist das Alterseinkünftegesetz in Kraft. Ziel dieses Gesetzes ist eine steuerliche Gleichbehandlung von Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamtenpensionen.


Zugleich hat der Gesetzgeber die Gelegenheit genutzt, die Bedingungen für die Altersvorsorge zu verbessern und die Attraktivität der privaten kapitalgedeckten Altersvorsorge zu erhöhen.

 

Das neue Altersvorsorgesystem sieht künftig ein 3-Schichten-Modell vor:


1. Schicht

Basis-Versorgung

- gesetzliche Rentenversicherung
- Beamtenversorgung
- berufsständische Versorgung
- landwirtschaftliche Alterskasse
- private Basisrente / Rürup-Rente

2. Schicht

Zusatz-Versorgung


- betriebliche Altersvorsorge
- Riesterrente / Prämienrente

3. Schicht

Kapital-Anlageprodukte


- private Kapital- und Renten- Versicherungen, die nicht zwingend für die Altersvorsorge genutzt werden müssen