Basisrente
Die Basisrente bietet eine zusätzliche Vorsorgemöglichkeit für all diejenigen, die ab dem 60. Lebensjahr Wert auf eine monatliche Rentenzahlung legen.
Die Basisrente gehört zu der ersten Schicht
des neuen Altersvorsorge-Systems und nimmt innerhalb der individuellen Altersvorsorgestrategie eine ergänzende Rolle ein. Sie wird durch die Möglichkeit der Abzugsfähigkeit der Beiträge als Sonderausgaben gefördert.
Die Leistungen werden schrittweise, abhängig von jeweiligem Rentenbeginn-Termin, in die nachgelagerte Besteuerung überführt.
Der Fiskus finanziert die Beiträge mit. Wer mit der neuen Basisrente für sein Alter vorsorgt, kann Beiträge von der Steuer absetzen. 2008 sind bereits 66 % der Beiträge steuerlich absetzbar. Bis 2025 steigt dieser Anteil in jährlichen 2-%-Punkt-Schritten auf 100 %. Als Sonderausgaben werden dabei maximal 20.000 € pro Person verbucht.
Eine vorzeitige Verfügung des Guthabens ist ausgeschlossen, daher bleibt das Altersvorsorgeguthaben während der Anwartschaft auch im Falle einer Langzeitarbeitslosigkeit oder Insolvenz unangetastet. Dieser Altersvorsorge-Baustein ist somit bis zum Rentenbeginn insolvenzgeschützt. Dies ist vor allem für Selbstständige vorteilhaft, die diesen Schutz aufgrund der Versicherungsfreiheit weder über gesetzliche Rentenversicherungsbausteine noch über eine betriebliche Altersvorsorge erhalten. Sie erhalten über eine Basisrente die Möglichkeit einer völlig neuen steuerlichen Förderung zur Ergänzung der Altersvorsorgestrategie um renditestarke und insolvenzfeste Versorgungsbausteine. Zudem ist die Basisrente für Angestellte eine sehr interessante Alternative zur betrieblichen Altersversorgung, sofern diese nicht möglich ist (zum Beispiel Beamte), nicht in ausreichender Höhe angeboten wird oder das Angebot des Arbeitgebers Nachteile in der Anlagerendite erwarten lässt.
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ohne Basisrente |
mit Basisrente |
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Arbeitnehmeranteil GRV |
3000 EUR |
3000 EUR |
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Arbeitgeberanteil GRV (steuerfrei) |
3000 EUR |
3000 EUR |
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private Basis-Rente |
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2000 EUR |
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geleistete Beiträge |
6000 EUR |
8000 EUR |
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davon 66 % |
3960 EUR |
5280 EUR |
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abzgl. Arbeitgeberanteile |
3000 EUR |
3000 EUR |
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absetzbar |
960 EUR |
2280 EUR |

