Privatrente

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Die Privatrente gehört zu den Kapitalanlageprodukten und somit zur dritten Schicht des neuen Altersvorsorgesystems. Mit ihr kann der flexibelste Teil der Vorsorge gesichert werden.


rentner4Gemeint sind hier Rentenversicherungstarife, welche je nach dem Bedarf und den Vorlieben des Einzelnen aktienorientiert, anlagegemanagt, klassisch oder garantieverzinst bespart werden können. Die Besparung kann neben laufenden Beiträgen auch mit zusätzlichen Einmalbeträgen sehr flexibel gestaltet werden. Mindestzeiten der Beitragszahlung existieren nicht. Auch Teilentnahmen und der Einschluss von sinnvollen Versicherungsbausteinen sind zulässig.

 

Auch hinsichtlich der Höhe der Zusatzversicherungen gibt es keine steuerrechtlichen Restriktionen.


Die flexible Rentenversicherung kombiniert ertragreiches Sparen nach den individuellen Motiven und Möglichkeiten des Einzelnen mit nützlichem Versicherungsschutz. Eine weitere Attraktivität besteht zudem in der bevorzugten steuerlichen Behandlung insbesondere der Rentenleistungen. Sofern die Rente zum vollendeten 65. Lebensjahr beginnt, sind 82% der Rente steuerfrei zu vereinnahmen.


Für Kapitalerträge entsteht keine Steuerpflicht während der Laufzeit (Anwartschaft) des Vertrages. Der Wertsteigerungsprozess kann somit steuerlich unbeeinträchtigt wirken. Erst bei Auszahlung, zum Beispiel eines benötigten Teils des Guthabens, sind die Erträge steuerpflichtig. Sofern die (Teil)-Entnahme ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie nach Vollendung einer mindestens zwölfjährigen Vertragsdauer vollzogen wird, ist die Hälfte des Ertrages steuerfrei.