Riesterrente
Die im Jahre 2002 eingeführte Riesterrente gehört zur zweiten Schicht des neuen Altersversorgungssystems und nimmt innerhalb der individuellen Altersvorsorgestrategie eine ergänzende Rolle ein.
Bei der Riesterrente handelt es sich um einen privaten Altersvorsorgevertrag, der staatlich gefördert wird. Wer einen Riestervertrag abschließt, erhält eine staatliche Zulage und in vielen Fällen eine zusätzliche Steuererleichterung. Die Riester-Förderung gibt es nur für zertifizierte Altersvorsorgeverträge.
Mit diesem Zertifikat bestätigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, dass der jeweilige Vertrag die Bedingungen für die staatliche Förderung erfüllt.
Zertifizierte Riester-Verträge werden von Lebensversicherungsunternehmen, Banken und Fondsgesellschaften angeboten. Es gibt drei unterschiedliche Varianten: Private Rentenversicherungen, Banksparpläne und Fondssparpläne.
Die Riesterrente ist jedoch nur für Personen möglich, die direkt und unmittelbar von den Rentenkürzungen betroffen sind, also u.a. sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Angestellte im Öffentlichen Dienst und Beamte.
Die Förderung wird in erster Linie durch ein personenbezogenes Zulagensystem finanziert. Die Zulage wird durch den Staat in den abgeschlossenen Riestervertrag eingezahlt. Diese Zulagen werden auch für kindergeldberechtigte Kinder des Förderberechtigten analog der Dauer des Kindergelds bezahlt.
Mindestbeitrag zur Erlangung der maximalen Zulagen
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Veranlagungs-zeitraum |
jährlicher Mindestbeitrag für die volle Förderung (% vom Vorjahres-brutto) |
Maximale Grundzulage pro Jahr |
Maximale Kinderzulage pro Jahr |
Maximaler Sonder- ausgabenabzug pro Jahr |
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2002 und 2003 |
1 % |
38 EUR |
46 EUR |
525 EUR |
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2004 und 2005 |
2 % |
76 EUR |
92 EUR |
1050 EUR |
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2006 und 2007 |
3 % |
114 EUR |
138 EUR |
1575 EUR |
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ab 2008 |
4 % |
154 EUR |
185 EUR |
2100 EUR |

