BERUFSTRÄGER-HAFTPFLICHT

Optimale Absicherung auch bei freiberuflicher Tätigkeit

Was genau ist versichert?

  • Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung schützt den Freiberufler für den Fall, dass er wegen eines bei der Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit begangenen Verstoßes von einem anderen, für einen Vermögensschaden verantwortlich gemacht wird.

  • Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der geltend gemachten Ansprüche sowie die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche und die Freistellung des Freiberuflers von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen.

Für wen ist die Berufsträger-Haftpflicht sinnvoll?

Die Berufsträger-Haftpflicht bietet Schutz für Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Sachverwalter oder vereidigte Buchprüfer.

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