Bürgschaften & Garantien
Forderungsausfallversicherungen Factoring

Garantiert liquide
bleiben

Bürgschaften und Garantien

Auftragslage: abgesichert

In nahezu allen vertraglichen Vereinbarungen
müssen Sicherheiten gestellt werden – auch darauf sind wir in der Gruppe spezialisiert. Von großen börsennotierten Firmen bis zum traditionellen Handwerk vertrauen Unternehmen auf die Expertise unserer Spezialisten zu Bürgschaften und Garantien. In enger Absprache werden Bürgschaftsportfolios passend strukturiert, um auch kleinen und mittleren Unternehmen immer Liquidität und Flexibilität zu sichern.

Mit Versicherungen bürgen

Wussten Sie
schon?

Versicherungen sind anerkannte Bürgen nach EU-Recht und damit hervorragend geeignet, den Bürgschaftsbedarf von Unternehmen darzustellen.

Forderungsausfall

Außenständen das
Risiko nehmen

Jeder Unternehmer muss sich heute fragen, ob sein Geschäftspartner noch solvent und stabil ist – und somit die Rechnung nach erbrachter Leistung bezahlen kann.

Hier helfen unsere Forderungsausfallversicherungen mit einer verbindlichen Bonitätsprüfung bereits im Vorfeld. Vor aufwendigen Angebotsabgaben werden Liquidität und Kreditwürdigkeit der Neukunden beleuchtet, damit Unternehmen keine Ressourcen verschwenden und sicher planen können. Bei einem Forderungsausfall zahlt der Versicherer.

Die Gruppe für MEHR LIQUIDITÄT

Warum Factoring
jetzt zählt

Lange Zahlungsziele beeinträchtigen die Liquidität von Unternehmen signifikant. In der aktuellen wirtschaftlichen Situation ist der Verkauf offener Forderungen oft ein lohnender Schachzug. Die Factoringlösungen der GLOBAL GRUPPE ermöglichen es, Liquidität unmittelbar zu steigern und Engpässe zu vermeiden. Gerade wenn Zahlungen von Abnehmern verspätet eintreffen oder bewusst verzögert werden, sorgt Factoring dafür, dass die Finanzen von kleinen und mittleren Unternehmen stabil bleiben.

Versicherungsmanagement für
Forderungsausfall, Bürgschaft und Kaution

WAS?

Wir kümmern uns grundsätzlich um jeden Bürgschaftsbedarf. 
Gängige Bürgschaften sind beispielsweise:
– Vertragserfüllungsbürgschaften (§ 631 ff. BGB, § 650 m BGB)
– Bürgschaften nach § 650 f BGB (Bauhandwerkerforderungen)
– Anzahlungsbürgschaften
– Bürgschaften für Mängelansprüche
– Gewerbliche Mietbürgschaften
– Finanzierungsbürgschaften
– Zahlungsbürgschaft
– Sonderbürgschaften (Kaufpreisabsicherungen, Mezzanine)

WER?

Unternehmen, Organe und Personen mit leitender Funktion wie beispielsweise Interimsmanager, Prokuristen, Aufsichtsräte, leitende Angestellte, Geschäftsführer oder Beauftragte, aber auch Freiberufler wie Rechtsanwälte, Patentanwälte, Notare, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Treuhänder, Testamentsvollstrecker, Sachverwalter oder vereidigte Buchprüfer.

WIE?

In nahezu allen vertraglichen Vereinbarungen müssen Sicherheiten gestellt werden – auf diese Bürgschaften sind wir spezialisiert. Unser Kundenspektrum reicht von großen börsennotierten Unternehmen bis hin zum klassischen Handwerk. Profitieren auch Sie von unserer Erfahrung und Spezialisierung auf Bürgschaften.

Wir wählen diese gemeinsam mit Ihnen speziell auf Ihre Bedürfnisse abgestimmt aus und strukturieren Ihr Bürgschaftsportfolio.

Jeder Spezialist
erweitert unsere Expertise

Die GLOBAL GRUPPE freut sich auf jeden neuen Partner und Kunden, der mit uns sicher wachsen will.

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