VERTRAUENSSCHADEN

Minimieren Sie Ihre Verluste im Versicherungsfall

Mit dem ideellen Schaden des Vertrauensschadens muss der Betroffene selbst fertig werden. Gegen die materiellen Schäden, die ein Vertrauensbruch häufig nach sich zieht, sorgt die Vertrauensschaden-Versicherung (VSV) vor.

Was ist genau abgesichert?

Versichert sind Vermögensschäden des Unternehmens, die durch Vertrauenspersonen wie z. B. einen eigenen Mitarbeiter oder externen Arbeitnehmer (EDV-, Wartungs-, Sicherheits- und Reinigungspersonal) verursacht werden.

Wer ist bei einer Vertrauensschaden-Versicherung versichert?

Den Versicherungsschutz genießt das Unternehmen. Somit sind auch dessen Unternehmenswerte gegen Wirtschaftskriminalität im eigenen Haus gesichert.

Dies sind z. B.:

Schäden durch:

  • Wissentliche Pflichtverletzung von Mitarbeitern
  • Vorsätzliche Handlungen von Mitarbeitern (beispielsweise Betrug, Diebstahl, Unterschlagung, Veruntreuung)
  • Geheimnisverrat
  • Betrug, Täuschung oder Urkundenfälschung von Dritten
    (Fake President, Fake Identity, Payment Diversion)


Außerdem Folgekosten wie:

  • Schadenermittlungskosten
    (beispielsweise Aufwendungen für IT-Forensiker)
  • Rechtsverfolgungskosten zur Durchsetzung
    von Schadenersatzansprüchen gegenüber dem Schädiger
  • Rechtskosten zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen durch Dritte
  • Kosten zum Ausgleich von Vertragsstrafen
  • Betriebsunterbrechungskosten durch Vertrauensschäden

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